Hallenvermietung


Ab sofort stehen Ihnen unsere Trainingsflächen zur Anmietung zur Verfügung.


Bitte nehmen Sie vorab unsere Hallenordnung zur Kenntnis. 


Eine Buchung wird erst mit Zahlungseingang verbindlich.  Erst dann werden auch die Zugangsdaten per Email versendet. 


Hallenordnung

Hallenordnung Trainingshallen Hundeschule am Schlosspark 


Räumlichkeiten und Geräte


Alle Räumlichkeiten sind sorgsam zu behandeln. 


Ein pfleglicher Umgang aller Hallennutzer mit den Räumlichkeiten, der Ausstattung sowie den Geräten und des Kunstrasens sind Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Training und für die Vermietung.


Bei unsachgemäßer Benutzung oder fahrlässiger Beschädigung an Boden, Inventar oder Gegenständen haftet der Verursacher.


Die Trainingshallen sind grundsätzlich nicht beheizt. 

Bitte denken Sie an entsprechende Kleidung.


Sauberkeit


Der Kunstrasen ist ausschließlich mit sauberem, geeignetem Schuhwerk zu betreten. Stollenschuhe sind nicht zulässig.


Das Lösen in den Hallen, außen an den Gebäuden, an Fahrzeugen oder Geräten ist unbedingt zu vermeiden.


Um auch den anderen Nutzern das störungs- und ablenkungsfreie Training zu garantieren, sowie einer aufwendigen und teuren externen Kunstrasenreinigung Rechnung zu tragen, wird bei Verschmutzung eine Gebühr von 20 Euro erhoben.


Sollte dennoch vom Hund Kot oder Urin abgesetzt werden, ist in diesem Fall die entsprechende Stelle sofort mit bereitgestelltem Reinigungs-Equipment zu säubern und der Betreiber ist zwingend zu informieren. Bei wiederholten Verstößen erfolgt Hallenverbot.


Läufige Hündinnen dürfen die Halle nur mit Schutzhöschen betreten. 


Die Hunde sollten beim Betreten des Kunstrasens sauber und trocken sein.


Trainingsbetrieb


Alle Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zu führen. 


Unnötige Lärmbelästigung ist zu vermeiden, daher ist das Bellen, im Zuge der gegenseitigen Rücksichtnahme mit den angrenzenden Gewerbebetrieben, sowie in der Halle mit Rücksicht auf die anderen Trainingsteilnehmer, möglichst zu unterbinden.


Hinterlassenschaften der Hunde sind grundsätzlich zu entfernen, auch auf den angrenzenden öffentlichen Straßen und Wegen.


Eine Restmülltonne für die Entsorgung bin Kotbeuteln steht bereit.


Nur rechtsgültig haftpflichtversicherten Hunden, ist das Betreten und die Nutzung der Anlage gestattet .


Die Nutzung der Hallen ist nur mit gesunden Hunden,  die frei von ansteckenden Krankheiten sind,  gestattet. 


Sonstiges


Die Mietzeiten sind einzuhalten und die Hallen sind pünktlich zu räumen und sauber zu hinterlassen. 

Planen Sie 15 min vorher bzw. nachher ein.


In den Trainingshallen besteht generelles Rauchverbot.

Auch eine Nutzung der Heizpilze ist untersagt.

Eine Nutzung der Küche und ihrer Gerätschaften ist vorher abzuklären.


Nichteinhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes, sowie der Sorgfaltspflicht gegenüber Tieren und der Räumlichkeiten haben einen sofortigen Platzverweis und Ausschluss von weiteren Besuchen zur Folge.


Jeder Besucher, Benutzer, Mieter und Trainingsteilnehmer hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. 


Bei einem Verstoß oder Verweis wird das bereits gezahlte Entgelt nicht erstattet.


Absage / Stornierung 


Eine Stornierung der Buchung ist ausschließlich per Email an [email protected] mindestens 48 Stunden vorher möglich.

In anderen Fällen wird das komplette Entgelt fällig.


Stand 01/2026